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Über uns

Kanzleigründer Rudolf Renner

Rudolf Renner wurde 1976 am Amtsgericht Alzey als Rechtsanwalt zugelassen. Nach Anwaltstätigkeit in Alzey gründete er Anfang der 80er Jahre in Sozietät die Kanzlei in Weiler bei Bingen. Er ist seit über 40 Jahren politisch aktiv und Mitglied des Ortsgemeinderats in Waldalgesheim und des Verbandsgemeinderats. Während seiner Rechtsanwaltstätigkeit hat er sich vor allem auf die rechtliche Vertretung von Asylbewerbern und auf ausländerrechtliche Fragen von in Deutschland lebenden Mitbürgern anderer Herkunftsländer spezialisiert. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bildeten das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht mit den dazu gehörenden Nebengebieten, Familienrecht, Mietrecht und allgemeines Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Renner verfügt somit über eine breite, mehr als 40-jährige Erfahrung. Er vertrat seine Mandanten nicht nur vor örtlichen Gerichten und Behörden, sondern war bundesweit tätig. Er befindet sich inzwischen im Ruhestand.

Daniel Renner

Daniel Renner ist seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er begann seine anwaltliche Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München, wechselte dann in deren Niederlassung nach Frankfurt. Zeitweise war er außerdem im Stammsitz dieser Kanzlei in London tätig. Seit dem Jahre 2006 ist er außerdem als Steuerberater qualifiziert. Er berät unsere Mandanten in allen Fragen des Steuerrechts. Aufgrund der ausgewiesenen Expertise unserer Kanzlei im Ausländer- u. Asylrecht betreut er außerdem diesen Bereich. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Steuerstrafrecht, Mietrecht, Bau- u. Werkvertragsrecht.

                    Terrance Angermann

Terrance Angermann wurde 2003 am Landgericht Mainz als Rechtsanwalt zugelassen. Er gründete seine Kanzlei in Wöllstein, in der bis zu fünf Berufsträger gleichzeitig ihren Dienst versahen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung im Erbrecht, Bankrecht und in Sanierungs- und Insolvenzfällen. Er vertritt und berät Mandanten fachübergreifend und mit der Unterstützung weiterer Rechtsanwälte und Steuerberater in Fällen der Nachfolge und Vermögensübertragung unter Berücksichtigung familien-, sozial-, steuer- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen.
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